top of page
Vermeidung von Wohnungslosigkeit
DROHT DER VERLUST MEINER WOHNUNG? Alles bricht zusammen... Ich bin überfordert... Wohin kann ich mich wenden?
Wichtig ist: Nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern schnell reagieren. Gehen Sie zu einer Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit in ihrer Gemeinde so bald als möglich. Sie sind verpflichtet Ihnen zu helfen (siehe Rechte bei Obdachlosigkeit)
Kündigung der Wohnung
Ihnen wurde die Wohnung gekündigt?
Räumungsklage
Sie wurden zur Räumung der Wohnung durch das Amtsgericht verurteilt?
Zwangsräumung
Der Gerichtsvollzieher will Ihre Wohnung räumen (Zwangsräumung)?


Bei wem kann ich Hilfe holen
1. Melden Sie sich bei ihrer Gemeinde, dass Sie eine Kündigung ihrer Wohnung oder bereits eine Räumungsklage vom Amtsgericht erhalten haben. Ihnen droht die Obdachlosigkeit.
2. Überprüfen Sie ihre Finanzen: Vielleicht haben sie einen Antrag beim Jobcenter oder Sozialamt vergessen abzugeben oder der Weiterbewilligungsantrag ist nicht gestellt worden.
3. Holen Sie sich weiteren Rat bei den Beratungsstellen.
bottom of page