Kündigung im Alter
Wer Widerspruch einlegen will, sollte Rat von einem Fachanwalt für Mietrecht einholen. In dem Kündigungsschreiben sollten alle Gründe aufgeführt werden, die für eine soziale Härte sprechen. In der Regel muss der Widerspruch spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen.
Nun, was bedeutet Härte bei der Klage wegen Eigenbedarf?
Ein hohes Alter kann vor Kündigung wegen Eigenbedarf schützen. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Berliner Landgerichts. Im betreffenden Fall konnten betagte Mieter den Auszug noch abwenden, obwohl sie eine einwandfreie Kündigung erhielten. Grund dafür war die besondere Härte gemäß der Sozialklausel des Mietrechts (§ 574 BGB), die die Kündigung bedeutet hätte. Typische Fälle von Härte sind neben dem hohen Alter des Mieters zum Beispiel die lange Dauer des Mietverhältnisses oder eine schwere Erkrankung, bzw. Behinderung und Schwangerschaft.
Das Landgericht Berlin entschied in dem am 12. März 2019 verkündeten Urteil: Mieter können vom Vermieter allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB hätten die Beklagten einen Anspruch auf eine zeitlich unbestimmte Fortsetzung des Mietverhältnisses. Die Richter erklärten, allein der Verlust der Wohnung stelle unabhängig von gesundheitlichen und sonstigen Folgen für betagte Mieter eine Härte dar. Ein Umzug sei den Mietern deshalb nicht zuzumuten.
Quelle:
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH): vom 15.3.2017, Az. VIII ZR 270/15:
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH): 03.02.2021 – VIII ZR 68/19:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-
bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=VIII%20ZR%2068/19&nr=116108
Entscheidung des Landgerichts Berlin am 25. Mai 2021, AZ 67 S 345/18. Hier wurde die Kündigung
der Wohnung erfolgreich abgewehrt aufgrund des hohen Alters der Mieter in Verbindung mit derer
Verwurzelung im Wohnumfeld:
Wenn Menschen alt und einsam werden
Einen alten Baum verpflanzt man nicht
Mieter mit zunehmendem Alter sind aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen immer mehr beeinträchtigt und können ihren Lebensalltag nicht mehr in ihrer gewohnten Weise bewältigen. Daraufhin kann die Wohnung in der Folge verwahrlosen. Hier ist zunächst Hilfe und Toleranz angezeigt und keine Abmahnung und Kündigung.
Auch die Richter sind hier nicht auf der Vermieterseite.
Sprechen sie mit Angehörigen, sozialen Diensten und Nachbarn - in Zusammenarbeit mit engagierten Nachbarn, um somit betroffene Vermieter noch eine schöne Zeit in ihrer Wohnung zu ermöglichen. Aber auch die Anregung einer Betreuung kann Hilfe sein.